ZitatAb 14 Uhr werdet ihr hier immer aktualisiert auf dem Laufenden gehalten.
14:05 Uhr: Es geht los! Die Sache konkret ist: Unterlassungsklage gegen die einstweilige Verfügung des Landesverband NRW gegen die ESBG, die ein Verbot des Aufstieges in die 2. Liga und damit die Neuaufnahme von Gesellschaftern in der ESBG beinhaltet.
Vom Landesverband NRW sind Herr Sorge und sein Anwalt zugegen. Auf Seiten der ESBG sind es Geschäftsführer Jäger und sein Anwalt.
Es werden die letzten Schriftsätze an die Parteien verteilt. Ancheinend gabs bis zuletzt regen Schriftverkehr.
14:10 Uhr: Herr Harnos betritt den Raum. Leider ist kein Stuhl mehr frei.
14:16 Uhr: Der Anwalt der Kläger (Landesverband NRW) beginnt sein Plädoyer.
Laut Vereinbarung der Oberligisten ist NUR der Sieger der Finalserie berechtigt, aufzusteigen. Nach Bankrott der Indians hat die ESBG gesagt, dass beide Vereine des Finals aufsteigen dürfen. Der Landesverband wehrt ich nun dagegen, dass die ESBG selbstständig entscheiden darf, dass Bad Nauheim und/oder auch nicht Kassel aus der Oberliga in die 2. Liga aufsteigen und somit der Oberliga West fehlt.
Für die Seite des Klägers muss zwingend eine Vereinbarung zwischen der ESBG und dem Landesverband NRW geben, die es zwar mal gab, aber ja gekündigt wurde. Deswegen sieht der Landesverband eigentlich gar keinen Anspruch auf einen Aufsteiger aus der Oberliga.
14:29 Uhr: Es wird gerade allgemein über den Sinn und Zweck von Ab- und Aufstieg diskutiert. Auch die Richterin hat dazu eine eigene Meinung. Und jetzt herrscht erstmal Uneinigkeit darüber, wer überhaupt wo und warum bei welcher Liga zuständig ist. (Also eigentlich nix neues, viel davon haben wir schon bei der Kassel-Verhandlung gehört…)
Laut ESBG hat der Landesverband gar keine Handlungsvollmacht für die Auftiegsrunde, sondern ganz allein der DEB. Der Kooperationsvertrag zwischen DEB und ESBG besteht bis Saisonende, also bis zum Ende aller Playoff-Spiele, auch der 2. Liga.
Außerdem kann man ja auch eigentlich heute gar nicht darüber entscheiden, da es viel zu kurzfristig ist, wegen dem nahen Saisonschluss der 2. Liga.
Laut dem Landesverband sind aber alle Verträge zwischen dem DEB und allen Landsverbänden abgestimmt. Wenn einem Landesverband aber etwas gegen den Strich läuft, soll laut der Klägerseite auch ein Landesverband dagegen sagen können.
14:48 Uhr: Der Landesverband muss gerade begründen, warum er sich überhaupt eine einstweilige Verfügung nach Artikel 1004, der wohl auf das Eigentum des Klägers beinhaltet, stützt. (Interessante Frage der Richterin)
Jetzt kommt gerade die Frage auf, welche Durführungsbestimmungen für die Vereine in der Oberliga West überhaupt gelten, die des DEB oder des Landesverbandes.
14:57 Uhr: Laut Herrn Sorge wäre es kein Problem, wenn der Aufsteiger in eine 2. Liga des DEB aufsteigen würde, da es zum DEB eine Vereinbarung und Verträge gibt, zur ESBG aber nicht. Denn mit der ESBG gäbe es Streitigkeiten zu vielen Themen, die nicht klar sind.
Ich glaube mit der Aussage, man dürfe ohne weiteres in die DEB-Liga aufsteigen, haben sie sich ein dickes Eigentor geschossen, daraus wird doch deutlich ersichtlich, wie arbiträr das ganze Thema ist und wie lächerlich die Begründungen für die Aufstiegsverweigerung im Grunde genommen sind!
15:05 Uhr: Oha, jetzt plötzlich kommt Fahrt in die Sitzung… Die ESBG setzt sich jetzt mit dem Landesverband zusammen vor der Tür, nachdem alle durcheinandergerufen haben.
Zitat von Rosebud im Beitrag #272Ich glaube mit der Aussage, man dürfe ohne weiteres in die DEB-Liga aufsteigen, haben sie sich ein dickes Eigentor geschossen, daraus wird doch deutlich ersichtlich, wie arbiträr das ganze Thema ist und wie lächerlich die Begründungen für die Aufstiegsverweigerung im Grunde genommen sind!
Wieso? Deren Argumentation basiert ja darauf, dass es keinen Ko-op Vertrag zwischen ESBG und LEV gibt, da dieser gekündigt ist. Der zwischen DEB und LEV ist nicht gekündigt.
ungeachtet dessen, dass ich den Tanz auch für gaga halte, bis zu dem Punkt kann ich dem LEV sogar noch folgen
Viele Grüße Frank "Deutscher Kulturbeauftragter" (Danke Horst K. )
Das Beste ist wer nie verlor, im Kampf des Lebens den Humor (Bankinschrift irgendwo im Allgäu)
Es wird jetzt darüber gesprochen, ob es nicht die Möglicheit keiner Mediation oder anderer Einigungsmaßnahmen gibt. Der Landesverband NRW gibt seinen Lösungsvorschlag bekannt: Der Meister der Oberligen (Bad Nauheim) dürfte aufsteigen, wenn e dazu zusätzlich einen neuen Kooperationsvertrag zwischen DEB und ESBG gibt.
Zitat15:25 Uhr: Der Landesverband will den Antrag insofern umzuschreiben, dass im Vertrag eine Kooperation zwischen allen Landesverbänden, dem DEB und der ESBG festgeschrieben sein soll.
Die ESBG lehnt den Antrag ab, da der Landesverband NRW nicht für alle anderen Landesverbände sprechen kann.
Der Sorge ist schon toll - ein echter Gewinn für das deutsche Eishockey.