Wenn aber ein Spiel gegen uns gewertet wird, weil der Spieler nicht eingesetzt hätte werden dürfen, dann ist damit ja eine Bestrafung erfolgt und ein zusätzliches Aussetzten in einem weiteren Spiel ist eine doppelte Bestrafung. Das man dann zudem nun auch noch die Geldstrafe unverändert zahlen soll, die ja aus dem Kompromiss wegen der erheblichen Mitschuld der Liegenleitung entstand ist, ist doch der Oberwitz. Wenn wir hier nicht ebenfalls Einspruch einlegen verstehe ich die Clubführung nicht, oder muss dies so werten, dass man doch gar nicht an die eigebne Argumentation glaubt. Dann allerdings müsste man erwarten, dass intern Konsequenzen folgen. Wer eine Überzeugung hat muss auch dafür kämpfen.
Jetzt wird es immer doller. Reimer hatte drei grosse Strafen damit muss er ein Spiel aussetzen. Da die Loewen ihn aber zu unrecht einsetzten gab es eine salomonische Geldstrafe. Nun hat das Schiedsgericht neben der Geldstrafe eben noch die Punkte zu recht an Crimme gegeben. Ganz ehrlich wenn wir hier gegen noch Einspruch einlegen wollen, dann machen wir uns nur noch fragwuerdiger mit unserer hier mislungenen Transparenz.
Ob die Transparenz jetzt mißlungen war oder nicht. Fakt ist, daß noch von anderer Seite "sehr unglücklich" gehandelt wurde und wir deshalb nicht doppelt bzw. dreifach bestraft werden sollten. Da hat 0815 völlig Recht.
Am Abend wird man klug, für den vergangnen Tag, doch niemals klug genug, für den der kommen mag.
Die originäre Sperre war ja nur logisch und ist auch nicht der Rede wert abgesehen davon dass wir halt gegen Crimme vertoddelt haben sie zu ziehen. Ich sehe daher nur 2 richtige Strafen für das vertoddeln, die Geldstrafe die denke ich kaum ins Gewicht fällt und der Punktabzug.
. . "There was a time where every city had their own ice gang, and thousands would show up to watch them all duke it out in giant arenas. We aim to bring those days back!"Goalie Ledoux
Zitat von Goalie Ledoux im Beitrag #44Die originäre Sperre war ja nur logisch und ist auch nicht der Rede wert abgesehen davon dass wir halt gegen Crimme vertoddelt haben sie zu ziehen. Ich sehe daher nur 2 richtige Strafen für das vertoddeln, die Geldstrafe die denke ich kaum ins Gewicht fällt und der Punktabzug.
Es fällt doch eigentlich gesehen alles kaum ins Gewicht. Aber es geht auch ums Prinzip!
Am Abend wird man klug, für den vergangnen Tag, doch niemals klug genug, für den der kommen mag.
War die Sache mit dem Prinzip nicht erst Argument von Crimmitschau, überhaupt Protest einzulegen?
Jetzt gilt's, erhobenen Hauptes in die Playoffs einzumarschieren, und nicht, den beleidigten Schlittenhund im Schlepptau mit seinen Anwälten zu spielen.
Zitat von johnnyboy im Beitrag #43Ob die Transparenz jetzt mißlungen war oder nicht. Fakt ist, daß noch von anderer Seite "sehr unglücklich" gehandelt wurde und wir deshalb nicht doppelt bzw. dreifach bestraft werden sollten. Da hat 0815 völlig Recht.
Nochmal wenn werden wir maximal doppelt bestraft für den falschen Einsatz von Reimer mit der Geldstrafe und dem Punktabzug. Das Reimer ein Spiel aussetzen muss ist doch nicht wirklich dein Thema, oder? Und bei den zwei ersten Punkten (Geldstrafe und Punktabzug) muss ich nochmals festhalten, dass der Punktabzug absolut legitim ist. Die Geldstrafe kann ich nicht wirklich beurteilen, da zu den Gründen keiner eine Angabe macht. Da wir dagegen aber nicht schon gleich vorgegangen sind, werde ich eine gewisse Berechtigung dort nicht ausschliessen.
Was das unglückliche Handeln angeht, ich glaube da sind alle Beteiligten auf dem selben Niveau was Ihre Sandhöhle angeht (DEL2, DEL Löwen, Crimmitschau, evtl. ist Landshut doch noch ein Stockwerk tiefer).
Wenn wir heute gewinnen ( 50:50), Kassel in Rosenheim verliert (nicht unwahrscheinlich) und Landshut gegen Weißwasser zuhausse gewinnt (wahrscheinlich) , dann haben wir den EVL im Viertelfinale. Und dann können wir alle Zweifel an der Gerechtigkeit auf sportlichem Wege ausräumen. Zumindest, was uns Fans angeht...