Das kann man sehen wie man will - evtl. hat die gute Frau auch einen riesen Schock erhalten? Ich wüsste nicht, was mich machen würde, wäre ich getroffen worden, kann ich jetzt echt nicht sagen - ob Anzeige oder nicht, sollte allein die Betroffene entscheiden - meine Meinung.
Zitat von Destroyer im Beitrag #40Ihr sprecht immer von Verletzung die Frau hatte einen kleinen roten Fleck auf dem rechten Jochbein der Rede nicht wert
Wobei du sie hier nur äußerlich betrachtest und nicht das ggf. das Jochbein selbst oder gar ihre Zähne noch betroffen sein könnten. Wobei ich für die Dame nur auf einen kleinen roten Fleck hoffe.
Ich möchte mir jetzt nicht ausmalen wie der hiesige Diskussionsverlauf wäre hätte das abgebrochene Teil in Ihrem Auge oder schlimmer im Hals gesteckt! Nur weil der Frau Gott sei dank nicht mehr passiert ist macht das den Vorfall an sich nicht minder schlimm. Absicht hin oder her Dummheit schützt vor Strafe nicht, hoffentlich. Wie in vielen anderen Dingen auch stell ich hier die Frage:" Muss erst was schlimmes passieren bevor reagiert wird"
Ich bin der Meinung das rein schon als Prävention der Spieler angemessen hoch bestraft wird, genauso wie ein Autofahrer der besoffen Auto fährt und hoffentlich keinen tot gefahren hat.
Also Sorry wenn jemand z.B. eine Bierflsche aus Wut auf die Strasse wirft und ich ne Scherbe abbekomme und verletzt werde, würde ich auch Anzeige erstatten. Natürlich hat der Spieler das nicht mit Absicht gemacht, aber das ändert an den folgen doch nichts. Natürlich ist es ebenso unglücklich für alle, aber aus versicherungstechnischen Gründen ebenso verständlich. Du weisst nie behälst man bleibende Beeinträchtigung ,oder verheilt alles 100 %. Später jemanden belangen ist schwer, durch eine Anzeige ist es aktenkundig und damit auch nachzuweisen.
Zitat von Mäcks im Beitrag #29Ich finde es unangemessen, den Fall aus neutraler Sicht zu bewerten. An ihrer Stelle ginge es uns eventuell ähnlich. Aber das können wir weder einschätzen noch sollten wir es kritisieren.
So ist das manchmal. Wäre es ein Spieler von BHV gewesen, hätte es hier gar keine Diskussionen um eine Anzeige der geschädigten Frau gegeben. Da hätten alle einer Anzeige zugestimmt.....
Da muss man allerdings schon sehr kleingeistig sein, dass man es davon abhängig macht in welchem Trikot Einspieler steckt. Mir ist das völlig egal. Selbst wenn es ein Löwe wäre. Wie oft zerschlagen Spieler aus Emotionen ihre Schläger... Dann fliegt halt auch mal ein Stück Holz. Ist es dann auch fahrlässige Körperverletzung wenn eine Scheibe splittert, Weil Der Spieler aus der Emotion heraus einen harten Check gefahren hat?sorry, aber ich komme bei der Sache nicht ganz mit.wird ein Schläger zertrümmert und es passiert nichts, dann rührt sich keine Sau. Jetzt plötzlich schreien alle
Muss denn alles zur Schau gestellt werden? Wenn Du, wie Du schreibst, "nicht mehr mitkommst", dann halte doch mal den Ball flach bzw. die Füße still, statt es aufzubauschen.
Zitat von gooni im Beitrag #47Wo bausche ich etwas auf?ich bin total sachlich.Aufgebauscht wird hier die eigentliche Bagatelle...
Dich möchte ich erleben wenn jemand den du kennst oder gar du selbst getroffen worden wärst. Dann wäre es garantiert keine "Bagatelle".
"Wir haben viel gemeinsam, die gleiche Erde, die gleiche Luft, den gleichen Himmel. Vielleicht sollten wir damit anfangen, darauf zu schauen, was wir gemeinsam haben anstatt immer nur danach zu suchen, was uns unterscheidet. Wer weiß?"
Ich hätte mit Sicherheit keine Anzeige erstattet und nur darum geht es mir hier. Dass der Vorfall mehr als unglücklich ist und so nicht passieren sollte, steht außer Frage
@gooni: Du hast dafür die 5,50€ für die Sprade-Übertragung des Kasselspiels zurückbuchen lassen, da Du mit der Qualität unzufrieden warst... so hat halt jeder seine eigenen Maßstäbe.
Some people just need a high-five. In the face. With a chair.
Zitat von Rastaman im Beitrag #51@gooni: Du hast dafür die 5,50€ für die Sprade-Übertragung des Kasselspiels zurückbuchen lassen, da Du mit der Qualität unzufrieden warst... so hat halt jeder seine eigenen Maßstäbe.
Kann man eigentlich den Preis für die Eintrittskarte oder die Dauerkarte zurückbuchen lassen wenn man als Zuschauer während des Spiels verletzt wird ?
Zitat von Rastaman im Beitrag #51@gooni: Du hast dafür die 5,50€ für die Sprade-Übertragung des Kasselspiels zurückbuchen lassen, da Du mit der Qualität unzufrieden warst... so hat halt jeder seine eigenen Maßstäbe.
Gab's ne Anzeige gegen sprade tv wegen bleibender Schaeden? Hab ich was verpasst? Kaum laeuft es sportlich leidlich (9 Punkte am Stueck) muessen wir uns an Nebenschauplaetzen abarbeiten...
Ein harter Check während des Spielverlaufs ist doch etwas anderes, als die recht unsportliche Geste des Schläger zerschlagens abseits des Feldes. Das finde ich genauso unnötig wie ein Treten gegen die Wand beim Handball oder ähnliche Wut-Gesten. Da aus dieser Unsportlichkeit heraus - die ich an sich schon relativ unnötig finde - noch eine Verletzung geboren wurde (egal wie schlimm sie war) macht das ganze nicht besser. Ich kann die Aufregung nachvollziehen.
Zitat von Highty67 im Beitrag #32Die fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt und wird NICHT von Amts wegen verfolgt!
Die Geschädigte muss also eine Strafverfolgung wollen, also einen Strafantrag stellen.
Nichtsdestotrotz stellt die Polizei natürlich die Personalien des Verursachers fest, zur Wahrung der zivilrechtlichen Ansprüche (die Krankenkasse möchte i.d.R. die Personalien des sogenannten Drittschuldners haben).
§230 StGB 1) 1Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Es ist also möglich, dass man von Seiten der Polizei Frankfurt ein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Darüber entscheiden muss aber die Staatsanwaltschaft Frankfurt, ob dieses hier auch wirklich vorliegt. Nach Art und Umstand der Tat durchaus möglich.
cu Highty
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Man muß hier "Anzeige" und "Anklage" unterscheiden.
Weiter geht es um Schadenersatz, Strafrecht und Zivilrecht.
Siehe auch den Fall "Strauch" aus Nauheim wegen "Schubsens" im Kabinengang. Strafrechtlich wurde er zwar nicht belangt, aber nun geht es um Schmerzensgeld.