Zitat von Urlöwe im Beitrag #12Es wird um die enorme Kosten Explosion gehen. Energie, Sprit oder Material Kosten sind deutlich gestiegen. Hier hat der e.V. nur beschränkte Einnahme Möglichkeiten Zuschuß der GmbH, Mitgliederbeiträge oder Kuchentheke. Bei gleichen Einnahmen und enorme Preissteigerungen geht das Budget halt nicht auf.
Der e.V. wird hier für Mitglieder auch im Vorfeld der außerordentlichen Mitglieder Versammlung Info Veranstaltungen anbieten. Es gilt hier gemeinsam das Schiff wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen.
In dem Zusammenhang möchte ich gerne nochmal an die Voll- oder Fan Mitgliedschaft erinnern. Hier kann jeder Franfurter Eishockey Fan, die Grundlagen unseres Sportes unterstützen. Ich stehe gerne für Fragen oder Hilfestellungen zur Verfügung.
Und es ist eine Satzungsänderung angedacht, die m.E. die Rechte der Mitgliederversammlung und damit eine Kontrolle des Vorstandes (auch was die Wahl betrifft) enorm einschränkt.
Wer die Satzung vorliegen hat, dem empfehle ich dringend, die §§ 9.6 10.5 10.6 16.2 18.(1-)10 24.1 !!! 24.2 24.3 25.3 26.18 30.1 30.4
genau zu lesen.
Ich bin gespannt, was dazu auf der Info-Veranstaltung erklärt wird.
Kann mir ein, an einer der 3 Infoveranstaltungen, anwesendes Mitglied die Informationen per PN zukommen lassen, sofern wir es zeitlich nicht schaffen an den Veranstaltungen teilzunehmen? Wir wurden, als Mitglieder der e.V., natürlich eingeladen und haben die Unterlagen bekommen. Würde dies auch natürlich belegen!
@OFV mit §26.18 meintest Du sicherlich §25.18, da §26 nur bis Punkt 12 geht, oder? Aber danke für die Übersicht!!!
Zitat von papa bravo im Beitrag #15Wie ist das denn, sind die Spenden an den Verein steuerabzugsfähig?
Ja, man kann eine Spendenquittung bekommen.
Melde Dich einfach bei mir wenn ich was tun darf.
Es kommt auch darauf an wie viel Du spendest: Spenden bis 300 Euro kannst du besonders unkompliziert von der Steuer absetzen. Hier reicht ein sogenannter „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking.
Auch hier gilt seit 2018 aber die Belegvorhaltepflicht. Der Nachweis muss also nicht direkt der Steuererklärung beigelegt, aber aufbewahrt werden.
Zitat von papa bravo im Beitrag #15Wie ist das denn, sind die Spenden an den Verein steuerabzugsfähig?
Ja, man kann eine Spendenquittung bekommen.
Melde Dich einfach bei mir wenn ich was tun darf.
Es kommt auch darauf an wie viel Du spendest: Spenden bis 300 Euro kannst du besonders unkompliziert von der Steuer absetzen. Hier reicht ein sogenannter „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking.
Auch hier gilt seit 2018 aber die Belegvorhaltepflicht. Der Nachweis muss also nicht direkt der Steuererklärung beigelegt, aber aufbewahrt werden.
Zitat von tommy9677 im Beitrag #22und was sollte nicht korrekt sein?
Das frag ich mich aber aber auch. Vor allem, da wir dies als Familie seit Jahren so praktizieren. Damit auch nie Probleme haben. Und vor allem würde dies bedeuten, dass die Malteser, wo ich dies noch einmal nachgelesen habe, Falsches auf Ihrer Homepage stehen habe. Was ich nicht wirklich glaube.
Aber ich lasse mich juristisch und steuerrechtlich gerne eines Besseren belehren.
Ich bitte hier allerdings um eine wirklich fundierte Auskunft. Weil alles was ich finden kann, meine Aussage untermauert. Danke!
Wir handhaben dies im Verein genauso. Natürlich kann das eine oder andere FA mal Sonderwünsche haben, aber ZWB gibt es eigentlich erst ab 300€. Mein FA wollte seit der Vorhaltepflicht noch keine Belege sehen. Können aber gern.
Zitat von tommy9677 im Beitrag #24Wir handhaben dies im Verein genauso. Natürlich kann das eine oder andere FA mal Sonderwünsche haben, aber ZWB gibt es eigentlich erst ab 300€. Mein FA wollte seit der Vorhaltepflicht noch keine Belege sehen. Können aber gern.
Genau so ist es. Und wir spenden im Jahr öfter einmal solche Beträge. Und meine Finanzministerin, aka Ehefrau, weiß, was sie tut. Und hat bei dieser Art der Beträge nie nach Quittungen gefragt.
Zitat von tommy9677 im Beitrag #24Wir handhaben dies im Verein genauso. Natürlich kann das eine oder andere FA mal Sonderwünsche haben, aber ZWB gibt es eigentlich erst ab 300€. Mein FA wollte seit der Vorhaltepflicht noch keine Belege sehen. Können aber gern.
Das Stichwort war förderungsfähiger Zweck, dann passt das in der Regel.
Das Finanzamt kontrolliert das durchaus und es ist wichtig auf Spendenuberweisungen kunkret den Zweck „Spende an xy e.V. zu förderwürdigem Zweck von name, vorname adresse“ anzugeben.
Nicht jede Überweisung an einen Verein ist eine Spende im förderwürdigen Sinne. Wenn ich bspw. meinem Fußballverein 300 € überweise, damit ne neue Zapfanlage angeschafft werden kann, dann ist das keine Spende. Die Finanzämter sind da in der Regel relativ großzügig, heißt aber nicht, dass es so richtig wäre. Wenn mal ne Nachfrage zur Steuererklärung kommt, dann sollte man schon eine Spendenquittung zur Verfügung haben. Ebenso sollte ein Verein, der Quittungen ausstellt nachweisen können, dass die Zahlung für förderwürdige Zwecke verwendet wurde. Das kann nämlich ansonsten für beide Seiten relativ blöd werden. Gerade auf Vereinsseite kann das ausstellen von unrichtigen Spendenbescheinigungen ernste Folgen bis hin zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit haben und dann wirds richtig eklig. Hatte grad ein Sportverein in der näheren Umgebung.
Ich glaube wenn es hier um das Thema Förderung des Löwen Nachwuchs geht und ob man dafür Spenden absetzen kann, was bereits bejaht wurde, musst Du nicht mit einem Kneipenbetrieb eines Rundballclubs um d. Ecke kommen um künstlich ein Gegenbeispiel für schwarze Schafe abzuliefern (auch wenn dein Einwand nicht alles bei jeglichen e.V.'s, durchaus zutreffend ist, hier aber doch etwas weit hergeholt)
Viele Grüße Frank "Deutscher Kulturbeauftragter" (Danke Horst K. )
Das Beste ist wer nie verlor, im Kampf des Lebens den Humor (Bankinschrift irgendwo im Allgäu)
Zitat von Summer of 69 im Beitrag #28Ich glaube wenn es hier um das Thema Förderung des Löwen Nachwuchs geht und ob man dafür Spenden absetzen kann, was bereits bejaht wurde, musst Du nicht mit einem Kneipenbetrieb eines Rundballclubs um d. Ecke kommen um künstlich ein Gegenbeispiel für schwarze Schafe abzuliefern (auch wenn dein Einwand nicht alles bei jeglichen e.V.'s, durchaus zutreffend ist, hier aber doch etwas weit hergeholt)
Du hast es offenbar nicht verstanden. Auch beim Löwen-Nachwuchs gibt es die Unterscheidung zwischen Spenden im Sinne des Steuerrechts und Spenden, welche eben nicht steuerbegünstigt sind. Das hat garnichts mit konstruierten Gegenbeispielen, Rundballclub um die Ecke kommen oder mit schwarzen Schafen zu tun. Wenn die Jungs vom Nachwuchs zum Training oder vor den Spielen gerne ne Musikanlage hätten... Aber dabei belassen wirs dann. Sachliche Aufklärung scheint ja zumindest von deiner Seite nicht erwünscht.
Doch, ich habe verstanden. Und sachliche Aufklärung ist immer erwünscht. Aber was Du mit #21 eigentlich sagen wolltest, musste man Dir auch erst aus der Nase ziehen.
Und wenn Du richtig gelesen hättest, habe ich ja geschrieben, dass dein Einwand durchaus seine Berechtigung hat. Allerdings hat der e.V. doch momentan ganz andere Probleme als der Kauf von nicht förderungswürdigen Bespaßungsausgaben wie Zapf-, oder Musikanlage.
Nochmal verständlich gesagt: Ich fand deinen Beitrag gut weil er auf Unwägbarkeiten hinweist. Allerdings sehe ich (als Außenstehender wohlbemerkt) bei den Löwen derzeit nicht die Gefahr und halte mich da an d. Aussage von Urlöwe der da sicher etwas näher dran ist.
Viele Grüße Frank "Deutscher Kulturbeauftragter" (Danke Horst K. )
Das Beste ist wer nie verlor, im Kampf des Lebens den Humor (Bankinschrift irgendwo im Allgäu)