Vielleicht entfällt damit auch die Begründung der bisherigen Transferpoltik. Eventuell ging man davon aus die Lizenz nur unter der Auflage Senkung der Personalkosten erhalten zu können. Wäre eine Erklärung für die Politik der "ruhigen (sparsamen) Hand" und der Verpflichtung von ausnahmslos Perspektivspielern und sonstiger Wundertüten. Z.b. Ein Grenier hätte sicher einen ganz schlanken Fuss dem Kader verliehen
Ich wüsste gerne mal das Budget für die kommende Saison, auch im Vergleich zu den anderen Kellerkindern. Vielleicht zeigt sich dann warum wir keine Spieler a la Grenier verpflichten konnten.
Also was das Budget anbetrifft waren die Löwen zumindest in den letzten beiden Jahren kein Kellerkind, sondern immer im Mittelfeld der Etattabelle zu finden.
Gut möglich, aber leider sind wir was die Kostensituation angeht, mit den Münchnern ganz oben anzusiedeln. Frankfurt und der Rhein-Mainraum ist in Deutschland was die Lebenshaltungskosten angeht, hinter München je nach Statistik auf dem 2 bzw 3 Platz. Das muß man eben im Kopf haben, wenn man uns z.B. mit den Bremerhavenern vergleicht.
Zitat von Bulldogge im Beitrag #8Also was das Budget anbetrifft waren die Löwen zumindest in den letzten beiden Jahren kein Kellerkind, sondern immer im Mittelfeld der Etattabelle zu finden.
Es gibt aber einen beachtlichen Unterschied zwischen Gesamtetat (das sind die Zahlen die man öffentlich findet) und Spieleretat.
cu Highty
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Wir zahlen ja wohl noch ein Jahr ein Topgehalt für ein Sportdirektor, den wir aber nicht mehr nutzen (FDF sein Vertrag geht doch noch bis 2026 oder?) und wir zahlen auch noch ein Topgehalt für einen Goalie, den wir aber auch nicht mehr nutzen wollen, der aber eventuell halt auch das eine Jahr noch absitzt. Für das Geld hätte man 2 Kracher holen können...so erkläre ich mir diesen (für mein Empfinden) ernüchterndsten Sommer ever.
Bieksa: "Right now i'm 6 inches too tall to play in Montreal..."
Zitat von Canucks im Beitrag #11Wir zahlen ja wohl noch ein Jahr ein Topgehalt für ein Sportdirektor, den wir aber nicht mehr nutzen (FDF sein Vertrag geht doch noch bis 2026 oder?) und wir zahlen auch noch ein Topgehalt für einen Goalie, den wir aber auch nicht mehr nutzen wollen, der aber eventuell halt auch das eine Jahr noch absitzt. Für das Geld hätte man 2 Kracher holen können...so erkläre ich mir diesen (für mein Empfinden) ernüchterndsten Sommer ever.
Dass das Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht ganz so ausgegangen ist, wie sich SK das erhofft hat, könnte eine Rolle spielen.
Wenn der Manager wieder einen Job hat, kann das eher nicht um ein Topgehalt gehen. Abgesehen davon weiß keiner was er bekommen hat. Da geht es bestimmt nur um eine Entschädigung, oder so
Interessant wie wichtig manchen Bewertungen in den sozialen Medien sind. Leute...….entspannt euch
Zitat von Canucks im Beitrag #11Wir zahlen ja wohl noch ein Jahr ein Topgehalt für ein Sportdirektor, den wir aber nicht mehr nutzen (FDF sein Vertrag geht doch noch bis 2026 oder?) und wir zahlen auch noch ein Topgehalt für einen Goalie, den wir aber auch nicht mehr nutzen wollen, der aber eventuell halt auch das eine Jahr noch absitzt. Für das Geld hätte man 2 Kracher holen können...so erkläre ich mir diesen (für mein Empfinden) ernüchterndsten Sommer ever.
Hast Du 2010 nicht miterlebt?
Siggi Schneider: The O'Malley of the 21st century.
Zitat von Waui im Beitrag #14Wenn der Manager wieder einen Job hat, kann das eher nicht um ein Topgehalt gehen. Abgesehen davon weiß keiner was er bekommen hat. Da geht es bestimmt nur um eine Entschädigung, oder so
Hessenschau: "Was sagte also das Gericht? Die zuständige Richterin am Frankfurter Arbeitsgericht teilte mit, dass die Kündigungen allesamt rechtswidrig waren und sprach Fritzmeier eine ordentliche Stange Geld zu. Demnach müssen die Löwen rückwirkend bis zum Jahresende 2024 neun ausstehende Monatsgehälter in Höhe von jeweils 17.000 Euro zahlen. Hinzukommt bis zum Vertragsende im Sommer 2026 die Differenz zum niedrigeren Lohn in Iserlohn."
Bieksa: "Right now i'm 6 inches too tall to play in Montreal..."
"Der Streitwert wurde auf 144 241 Euro festgesetzt. Das Gericht stellte klar, dass zwar Pflichtverstöße erkennbar seien, diese jedoch keine außerordentliche Kündigung rechtfertigten. Eine Abmahnung hätte ausgereicht. " Das hatte die FNP im Januar 2025 geschrieben