Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Fans der Frankfurt Lions,
wie Sie sicherlich bereits der Presse entnommen haben, hat die DEL den Lizenzvertrag gegenüber den Frankfurt Lions gekündigt. Ohne die Lizenz ist eine Fortführung des Traditionsklubs und damit die Teilnahme an der Spielsaison 2010/2011 leider nicht möglich.
Trotz intensivster Bemühungen seitens der Geschäftsleitung in den letzten Tagen, Wochen und Monaten konnte die für die Fortführung des Geschäftsbetriebes und auch den Erhalt der DEL-Lizenz erforderliche Liquidität nicht gesichert werden. Eine wirtschaftliche Basis für die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes in der kommenden Saison konnte leider nicht geschaffen werden, so dass wir die Kündigung des Lizenzvertrages seitens der DEL akzeptieren mussten. Auf eine Anrufung des DEL-Schiedsgerichts wurde mangels jeglicher Erfolgsaussichten, und um weitere Schäden für die Gläubiger zu vermeiden, verzichtet.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 28.05.2010 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Frankfurt Lions „Die Löwen“ Eishockey GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Fabio Algari zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 810 IN 561/10 F).
Sie haben in der Vergangenheit vor oder nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung am 28.05.2010 eine Dauerkarte für die Spielsaison 2010/2010 der Lions gekauft bzw. bestellt.
Sofern Sie Ihre Karte bereits bezahlt haben und Ihre Zahlung dem Konto der Lions nach der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gutgeschrieben wurde, haben wir diese Gelder gesondert verwahrt und können diese Gelder deshalb an den jeweiligen Einzahler zurückerstatten.
Zahlungseingänge vor diesem Stichtag können leider aufgrund insolvenzrechtlicher Bestimmungen nicht zurückerstattet werden, da es sich hierbei um Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO handelt. Diese Forderungen können allerdings nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle, die der Insolvenzverwalter führen wird, angemeldet werden. In einem eröffneten Insolvenzverfahren ist aller Voraussicht nach sodann allenfalls mit einer äußerst geringen Quote auf die eingezahlte Summe zu rechnen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden alle Gläubiger angeschrieben und es werden auch entsprechende Anmeldeformulare jedem Gläubiger übermittelt; Sie brauchen sich insoweit vorher nicht bei der Insolvenzverwaltung zu melden.
Dauerkartenvorbestellungen, die nicht bezahlt wurden, werden selbstverständlich nicht mehr eingezogen und müssen auch nicht bezahlt werden.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.
Abschließend möchten wir uns auch im Namen der Geschäftsleitung für Ihre tatkräftige Unterstützung in dieser schwierigen Phase bedanken.
Vieleicht ist S.S. rechtlich nicht in der Pflicht, die Dauerkartenkäufer die vor dem 28.5. gekauft haben zu 100% zu entschädigen, moralisch gesehen aber allemal ! Bei der Abschlußfeier hieß es doch " wir wollen nächste Saison in´s Halbfinale, Schulden abgebaut,super Neuverpflichtungen" etc....
Zitat von Alter LöweVieleicht ist S.S. rechtlich nicht in der Pflicht, die Dauerkartenkäufer die vor dem 28.5. gekauft haben zu 100% zu entschädigen, moralisch gesehen aber allemal ! Bei der Abschlußfeier hieß es doch " wir wollen nächste Saison in´s Halbfinale, Schulden abgebaut,super Neuverpflichtungen" etc....
Richtig! Aber nur wenn man(n) auch Moral hat!! und das wird das Problem sein.
...ist er solange nicht bis man ihm oder dem damaligen GF nachweist, das er die Leute von einer Kündigung abgehalten hat als die Alarmglocken angingen !!!
die frage wäre nun ob er rechtlich zu belangen ist, weil er wissentlich ob einer drohenden insolvenz weiterhin kunden ein produkt verkauft hat welches er nun nicht liefern kann. das wäre dann imho betrug.
Zitat von Michelbolddie frage wäre nun ob er rechtlich zu belangen ist, weil er wissentlich ob einer drohenden insolvenz weiterhin kunden ein produkt verkauft hat welches er nun nicht liefern kann. das wäre dann imho betrug.
Das fiese Problem daran: Wenn Du ihn daraufhin verklagen willst, Bist Du in der Beweispflicht.
Viele Grüße Frank "Deutscher Kulturbeauftragter" (Danke Horst K.)
Das Beste ist wer nie verlor, im Kampf des Lebens den Humor (Bankinschrift irgendwo im Allgäu)