Zitat von huskie2010 Meine Herren im Gegensatz zu den anderen 14 DEL-Clubs sind die Kassel Huskies der einzige Club der Schuldenfrei ist. Nehmt dies zur Kenntnis! Wer im Glashaus sitzt sollte also nicht mit Steinen werfen
Ui, man sollte erst alle Posts lesen! Es geht ja noch dämlicher... Mal ehrlich, ich glaub so lebt es sich schon irgendwie sorgenfreier... Das kann man doch net ernst meinen?????
Zitat von huskie2010Mit dem offen Brief bezüglich dem Ausschluß der Kassel Huskies haben sich die Gesellschafter sowie der gesamte Vorstand ein Eigentor geschossen! Der ganze Vorstand besteht doch nur aus Heuchlern. Worum es Ihnen in Warheit geht, sieht am Beispiel Frankfurt! Erst geben wir den Club keine Lizenz dann holen wir seine Spieler! So getan von dem noblen Herrn Arnold vom ERC Ingolstadt im Fall Ian Gordon auch andere Clubs bekunden ihr Interesse an Spielern von Frankfurt und Kassel. Hier zeigt die DEL ihr wahres Gesicht schaut man sich den noblen Aufsichtsrat genauer an. Jürgen Arnold (Vorsitzender, Ingolstadt), RA Wilfrid Fabel (Stellvertreter, Krefeld), Daniel Hopp (Mannheim) und Detlef Kornett (Berlin).. Dies nennt man schlicht und einfach „Leichenfledderei“ Pfui, wie schäbig!
LOL, also im Fall Frankfurt mach ich dem Herr Arnold schon klare Vorwürfe... Er hat den Lions die Lizenz entzogen um Spieler abzuwerben! DAs ist ganz klar nachvollziehbar... Aber was hat jetzt Kassel für Spieler, die Herr Arnold wollte?
Zitat von OlliClooneydann wäre jetzt die richtige Maßnahme der Huskies in die Regionalliga zu den Young Lions zu stoßen ... dann haben wir auhc wieder Derbys ...
„Leider” hat der sog. Stammverein der Kassel Hasskies keine Senioren-Mannschaft im Spielbetrieb! Allerdings wird mittlerweile () darüber „nachgedacht”, eine solche „ins Leben zu rufen”. Dieses „Team” müsste dann aber zunächst in der untersten Liga des LEV Hessen antreten (Landesliga?).
Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.
Die DEL hat hier von Anfang an mit offenen Karten gespielt. Die Kassel Huskies wurden mehrfach darauf hingewiesen, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahren bisher in allen Fällen zum Auschluss aus der DEL geführt hat und dass das im Fall der Kassel Huskies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch so erfolgen würde.
Eine Planinsolvenz ist erstmal nicht ein so grosser Unterschied zu einer "normalen" Insolvenz. In beiden Fällen müssen die Gläubiger erheblich Abstriche von ihren Forderungen machen, bei der Planinsolvenz sind es 80% ansonsten hängt es von der Masse ab, im Mittel wohl in etwa 90%. Auch nach einer "normalen" Inslovenz kann ein Unternehmen fortbestehen.
Das sind die relevanten Fakten, auf denen der Ausschluß der Huskies aus der DEL beruht. Wenn du gegen diese valide Argumente anbringen kannst, dann bitte.
Alles andere ist Theater und Wortglauberei. Selbstverständlich hat hier auch die DEL nicht immer eine gute Figur abgegeben, im Sinne des Eishockeys und einem fair durchgeführten Spielebetriebes, der eine klare Strafe (den Ausschluss aus der Liga) für ein "über seine Verhältnisse Leben" vorsieht hat sie aber Recht, dass sie alle Hebel in Bewegung setzt um eine Umgehen dieser und der Lizenzierungsrichtlinien durch die Kassel Huskies zu verhindern.
Zitat von Bobby OrrEine Planinsolvenz ist erstmal nicht ein so grosser Unterschied zu einer "normalen" Insolvenz. In beiden Fällen müssen die Gläubiger erheblich Abstriche von ihren Forderungen machen, bei der Planinsolvenz sind es 80% ansonsten hängt es von der Masse ab, im Mittel wohl in etwa 90%. Auch nach einer "normalen" Inslovenz kann ein Unternehmen fortbestehen.
Wenn Rossing alles so super duper gemacht hat, wieso hat er dann z.B. auch nicht sich mit Gläubigern verglichen? Es wird so dargestellt, als ob alle Gläubiger am liebsten gar nix mehr von ihrem Geld gesehen hätten. Bei einem Vergleich braucht man kein Insolvenzverfahren und ebenfalls ein Großteil der Gläubiger verzichtet auf Geld. Daher ist eine Planinsolvenz wie geschrieben erstmal nix anderes als ein normales Insolvenzverfahren. Man zieht die Reißleine um nicht mehr von den Gläubigern erdrückt zu werden. Der Unterschied ist eben, dass der Eigentümer nicht automatisch die Kontrolle verliert, sondern unter Aufsicht des Gerichts das Unternehmen sanieren kann. Auch wenn die DEL beim Einspruch gegen das Planinsolvenzverfahren nicht ganz sauber agiert, ist der Vorwurf der Befangenheit verständlich, da offensichtlich ist, dass Rossing lange Zeit vorher die Planinsolvenz so geplant hat. Denn jetzt heißt es ja, dass die "gesparten" Millionen, die durch die Gläubigerverzichte nicht mehr gezahlt werden müssen, ins Team gesteckt werden sollen. Hier wird ganz deutlich, dass damit der Wettbewerb verzerrt wird, weil so Rossing im Gegensatz zu anderen Clubs ca. 2 Millionen spart (die er hätte vorher den Gläubigern hätte zurückzahlen müssen).
Zum Thema Schulden der anderen Clubs: Vielleicht sollte man einigen Kasselern mal erklären, was Nettoschulden sind. Auch wenn die Eisbären über 30 Mio Verbindlichkeiten haben, hat das alleine nichts zu sagen. Denn die Verbindlichkeiten sind Schulden gegenüber Anschutz. Zudem stehen beim Anschutz diesen Verbindlichkeiten Millardenwerten gegenüber. Vermögen-Verbindlichkeiten ergibt dann Netto-Vermögen und so lange das positiv ist, ist daran nichts auszusetzen. Genau so ist das bei anderen Clubs, und war wohl auch so bei den Lions. Kein DEL-Club war aufgrund fremder Verbindlichkeiten überschuldet. Es handelt sich dabei überwiegend um Gesellschafterdarlehen, die aufgrund der ebenfalls üblichen Rangrücktrittserklärungen Eigenkapitalstatus haben.
Interessanter Link im Artikel zur Gerichtsentscheidung gegen die Moskitos. Für mich auch heute noch entsprechend den Bedingungen anwendbar (das Urteil selbst ist eine Einzelfallentscheidung) und ja etwas weiter oben bereits beschrieben:
"Beiden Beschlüssen vom 18.03.2002 und 27.05.2002 [Ausschluß des Clubs aus der DEL] stehe § 119 InsO nicht entgegen, da diese Vorschrift auf Gesellschaftsverträge nicht anwendbar sei. Dies gelte gleichermaßen für den Lizenzvertrag. Hierbei handele es sich nicht um eine gewöhnliche Lizenzierung, wie sie aus dem Urheberrecht bekannt sei, sondern um den Erwerb einer Mitgliedschaft. Das Recht zum Ausschluss der Schuldnerin sei Ausfluss der Verbandsautonomie gewesen; es habe aber auch ein berechtigtes Interesse für dieses Vorgehen bestanden, da es ihr um den Erhalt der wirtschaftlichen Solidität gegangen sei. Der Schuldnerin habe es im übrigen auch offen gestanden, sich bei dem D.E.-B. e.V. oder der E. Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH um den Erhalt einer Spielberechtigung in der 2. Bundesliga oder der Oberliga zu bewerben."
Ich sehe hier eine analoge Anwendung bei der Planinsolvenz. Die DEL ist nicht das einzige Tätigkeitsfeld eines Proficlubs, so daß ein Ausschluß nicht automatisch zum Ende führen würde. Der Club hätte keine Probleme gehabt, in der 2. Bundesliga zu spielen, gerade auch aus dem Grund, dass durch die Planinsolvenz die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wieerhergestellt ist. Aber man hat ja nicht mal eine Lizenz beantragt. Das könnte wohl dann auch der Angriffspunkt für die DEL liegen.
Weiterhin offen bleibt für mich aber die Problematik der formalen Einhaltung des Ausschlußbeschlußes. Zum einen der Punkt, der nicht konformen Einladung, und dann die Frage, ob auch bei einer späteren Abstimmung es aufgrund der abgeschlossenen Planinsolvenz noch möglich ist, den Club nachträglich (dann zumindest satzungskonform) auszuschließen.
Aus dem Liveticker von einem „off. Schreiberling” (Bastian):
Zitat Westhelle: Es werde nun so bald wie möglich der Dauerkartenverkauf beginnen. Auch die Flüge für die Spieler würden nun gebucht, damit sie am 2. August in das Training einsteigen könnten.
„Ich muss vorerst mit den Huskies planen", sagte der Geschäftsführer der DEL, Gernot Tripke, nach der Anhörung. Er werde nun einen Spielplan mit 15 Mannschaften aufstellen, die Gesellschafter der DEL müssten darüber in der kommenden Woche entscheiden.
...
Am 3. August wird das Gericht seine endgültige Entscheidung verkünden, ob die Einstweilligen Verfügungen bestehen bleiben. Laut dem vorsitzendem Richter, Wolfgang Keller, sei die Kammer aber deutlich dazu geneigt, die Einstweiligen Verfügungen bestehen zu lassen.
Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.
Zitat Informationen zur heutigen Gerichtsverhandlung in Köln
Das Landgericht Köln hat heute Nachmittag die Widersprüche der Deutschen Eishockey Liga Betriebsgesellschaft mbH gegen die Einstweiligen Verfügungen des Gerichts
- über den Vollzug des Ausschlusses der Kassel Huskies wegen Insolvenzeröffnung aus der DEL - über den Vollzug der Lizenzkündigung mangels Lizenzbestätigung mündlich verhandelt.
Eine Entscheidung ist für den 3. August 2010 angekündigt.
Im Fall einer Entscheidung für die DEL wird Kassel unverzüglich vom Spielbetrieb ausgeschlossen.
Im Fall einer Entscheidung gegen die DEL wird die Liga unmittelbar Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.
Rechtsanwalt Matthias Koch aus der Kanzlei Freshfields in Köln, der die DEL in diesen Verfahren vertritt:
„Wir hoffen, dass Dr. Westhelle und Herr Rossing der Öffentlichkeit in Kassel sowie den Fans, den Sponsoren und den Spielern ehrlich erklären, dass das Landgericht Köln nicht darüber entschieden hat, ob die Kassel Huskies dauerhaft in der DEL verbleiben und ob sie dauerhaft am Spielbetrieb teilnehmen können. Es handelt sich selbst bei der für den 3. August angekündigten Entscheidung um eine vorläufige Entscheidung, gegen welche die DEL ggf. sofort Rechtsmittel einlegen wird mit dem Ziel, eine Entscheidung des Berufungsgerichts noch vor Saisonbeginn zu erhalten. Auch stehen in den nächsten Monaten die Hauptsacheverfahren an, in denen alle von Kassel geltend gemachten Ansprüche dann noch einmal eingehend gerichtlich geprüft werden. Die Aussage von Herr Dr. Westhelle, Kassel sei ´durch`, ist vor diesem Hintergrund falsch. Der Wille aller Clubs ist eindeutig: Sollte in einem der laufenden Verfahren, etwaigen Berufungs- oder Hauptsacheverfahren, für die DEL entschieden werden, und dafür sehen wir weiterhin gute Chancen, sollen die Kassel Huskies umgehend ausgeschlossen werden - auch wenn dies während der laufenden Saison geschieht.“
Zitat von BobGroszund damit ist klar das nichts klar ist Urteil wohl am 3.8.
Hast du was anderes erwartet ?
ja ich hätte mir auch einen Vergleich vorstellen können....entweder man wartet jetzt den 3.8. ab (und ist das der finale Termin?) oder man veröffentlicht den Spielplan mit Kassel. Wenn dann Kassel rausfliegt, ist das Chaos perfekt: mehr Dienstagsspiele und dann vielleicht Freitag und Sonntag spielfrei?
Beides ist für die durch die DEL vertretenen Mitglieder nicht so toll, weshalb Potential für einen Vergleich dagewesen wäre. Auch hätte ein Vergleich ein Urteil verhindert, denn wenn Kassel mit der Nummer durchkommt ist das das Ende des bisher bekannten Lizenzierungsverfahren, da dieses dann einfach per Planinsolvenz ausgehebelt werden kann....
Zitat Informationen zur heutigen Gerichtsverhandlung in Köln
Das Landgericht Köln hat heute Nachmittag die Widersprüche der Deutschen Eishockey Liga Betriebsgesellschaft mbH gegen die Einstweiligen Verfügungen des Gerichts
- über den Vollzug des Ausschlusses der Kassel Huskies wegen Insolvenzeröffnung aus der DEL - über den Vollzug der Lizenzkündigung mangels Lizenzbestätigung mündlich verhandelt.
Eine Entscheidung ist für den 3. August 2010 angekündigt.
Im Fall einer Entscheidung für die DEL wird Kassel unverzüglich vom Spielbetrieb ausgeschlossen.
Im Fall einer Entscheidung gegen die DEL wird die Liga unmittelbar Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.
Rechtsanwalt Matthias Koch aus der Kanzlei Freshfields in Köln, der die DEL in diesen Verfahren vertritt:
„Wir hoffen, dass Dr. Westhelle und Herr Rossing der Öffentlichkeit in Kassel sowie den Fans, den Sponsoren und den Spielern ehrlich erklären, dass das Landgericht Köln nicht darüber entschieden hat, ob die Kassel Huskies dauerhaft in der DEL verbleiben und ob sie dauerhaft am Spielbetrieb teilnehmen können. Es handelt sich selbst bei der für den 3. August angekündigten Entscheidung um eine vorläufige Entscheidung, gegen welche die DEL ggf. sofort Rechtsmittel einlegen wird mit dem Ziel, eine Entscheidung des Berufungsgerichts noch vor Saisonbeginn zu erhalten. Auch stehen in den nächsten Monaten die Hauptsacheverfahren an, in denen alle von Kassel geltend gemachten Ansprüche dann noch einmal eingehend gerichtlich geprüft werden. Die Aussage von Herr Dr. Westhelle, Kassel sei ´durch`, ist vor diesem Hintergrund falsch. Der Wille aller Clubs ist eindeutig: Sollte in einem der laufenden Verfahren, etwaigen Berufungs- oder Hauptsacheverfahren, für die DEL entschieden werden, und dafür sehen wir weiterhin gute Chancen, sollen die Kassel Huskies umgehend ausgeschlossen werden - auch wenn dies während der laufenden Saison geschieht.“
Quelle: del.org
Schön, hier noch mal zu lesen, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist und des nicht des Rechts, dass die Huskies bald nicht mehr in der DEL spielen...... Und wenn die Huskies Recht bekommen, wirds bestimmt gaaaaaaanz toll werden in der DEL zu spielen!
Zitat Schauen optimistisch nach vorne: Dr. Fritz Westhelle und Huskies-Eigner Dennis Rossing.
So dämlich guckt man also in Nordhessen aus der Wäsche, wenn man Optimismus „ausstrahlen” möchte ...
...
Noch kurz etwas zur Unterhaltung (habe nachfolgenden Link im Kasselaner Lemminge-Forum für Hobby-Juristen gefunden). Bereits der erste Cartoon ist köstlich: Westhelle „verwehrt” all’ seinen Jüngern den einzig wahren Weg ... :
Zitat von Messier#11[quote]Informationen zur heutigen Gerichtsverhandlung in Köln
Im Fall einer Entscheidung gegen die DEL wird die Liga unmittelbar Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.
Quelle: del.org
Ich bin kein Jurist, aber kann eine Berufung vom Gericht nicht auch ausgeschlossen werden ? Das ist doch kein Automatismus, wenn man nicht Recht bekommt zum OLG zu rennen.
Die DEL tut sich jetzt keinen Gefallen, sie sollten jetzt die Kasseler zulassen. Ist für alle Vereine besser zum planen und es kommen endlich diese Negativberichte weg. Zudem glaube ich nicht, wenn dreimal die Richter pro Kassel entschieden haben, es jetzt anders kommen wird. Egal in welcher Instanz.
Zitat von leoIch bin kein Jurist, aber kann eine Berufung vom Gericht nicht auch ausgeschlossen werden ? Das ist doch kein Automatismus, wenn man nicht Recht bekommt zum OLG zu rennen.
Man kann dann gegen einen ausschluß der Berufung wiederum Beschwerde einlegen. Das halte ich aber in der niedrigen Instanz für unwahrscheinlich, es dürfte wohl durchaus Berufung zugelassen werden. Zudem hat das Urteil meiner Meinung nach grundsätzlichen Klärungsbedarf, der es ermöglichen sollte, so etwas notfalls bis zum BGH zu bringen.
@czechomania
Die DEL ist in dieser Sache nicht die reine Führung, sondern die Mehrheit bzw. eigentlich ausser Kassel alle anderen Clubs. Diese Clubs verstehen da sehr wohl die Wichtigkeit eines Gerichtsverfahren und ich denke, dass diese einkalkulieren, dass Kassel während der Saison ausgeschlossen werden könnte.
Auf der DEG-HP (unter Fans/Links/DEL-Teams) wurde der Link der Kassel Huskies entfernt!
Ohoh, wenn das Dr. Fritz Westhelle sieht – erst die Freundschaftsspiel-Absage der Roosters und jetzt das ...
Vielleicht ist das nur ein Versehen seitens der DEG, denn auch der EHC München (der Geschäftsstellen-Praktikant sucht wohl noch nach dem Link dieser DEL-Neulinge) und selbst der eigene Club werden in dieser Auflistung nicht genannt (evtl. fehlt aber auch nur das Wort Weitere DEL-Teams). Siehe: http://www.deg-metro-stars.de/servlet/PB...1201/index.html
Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.
Zitat von leo Ich bin kein Jurist, aber kann eine Berufung vom Gericht nicht auch ausgeschlossen werden ? Das ist doch kein Automatismus, wenn man nicht Recht bekommt zum OLG zu rennen.
Selbst die „Urteilsverkündung” am 3. August hat nur „vorläufigen Charakter” – siehe auch:
Zitat Koch widerspricht Westhelle
"Es handelt sich selbst bei der für den 3. August angekündigten Entscheidung um eine vorläufige Entscheidung, gegen welche die DEL gegebenenfalls sofort Rechtsmittel einlegen wird mit dem Ziel, eine Entscheidung des Berufungsgerichts noch vor Saisonbeginn zu erhalten", sagte Rechtsanwalt Matthias Koch, der die DEL in diesem Verfahren vertritt:
"Auch stehen in den nächsten Monaten die Hauptsacheverfahren an, in denen alle von Kassel geltend gemachten Ansprüche dann noch einmal eingehend gerichtlich geprüft werden. Die Aussage von Herr Dr. Westhelle, Kassel sei durch, ist vor diesem Hintergrund falsch."
ja das habe ich gelesen und sogar 2 Monate zeit wollte die DEL für Ihre begründung bekommen, die Zeit ist auf 2 wochen festgesetzt worden , sehr interessant, zumal die DEL kein Gläubiger mehr ist... dürfte die Beschwerde auch abgeschmettert werden.... oh Gott wie Tief muss die DEL noch sinken .... aber alle Richter , Rechtspfleger usw sind ja voreingenommen usw,,, wann gehen Tripcke und Arnold endlich .. ?? wäre am 10.05 Ordnungsgemäß eingeladen worden , dann wären die huskies aus der DEL gewesen ujdn hätten nichts machen können,...